Vorsitzender:
Stephen Kunstmann

Stellvertreterin:
Frau Stöffler

Kontakt:
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Elternvertreter in der Schulkonferenz:

Herr Kunstmann (stellv. Vorsitzender der Schulkonferenz)

Frau Stöffler

Herr Sauer

Frau Dussa

Stellvertreter für die Elternvertreter in der Schulkonferenz:

Herr Braun

Frau Baumann

Frau Pöschl

Die einzelnen Aufgaben:

Die Elternvertreter der einzelnen Klassen
- sind das Bindeglied zu Klassenlehrer/in und Fachlehrer/innen
- sind Ansprechpartner für alle Eltern der Klasse
- vertreten die Interessen der Klasse nach außen (Lehrer, Schulleitung, Elternbeirat)
- sind Mitglied im Elternbeirat (EB) und nehmen 2-3x im Jahr an den EB-Sitzungen teil
- sind für Einberufung und Durchführung der Klassenpflegschaftsabende verantwortlich
- informieren die Eltern der Klasse über Beschlüsse und Themen aus dem Elternbeirat
- organisieren/initiieren Klassenfeiern

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule, also die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter/innen. Dem Elternbeirat obliegt es u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

Die Vertreter in der Schulkonferenz nehmen an der mindestens einmal im Jahr stattfindenden Konferenz teil. Die Schulkonferenz soll als Gremium die Schule in ihrer Gesamtheit abbilden und so sind alle am Schulleben Beteiligten vertreten (Eltern, Schülern und Lehrkräften). Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und wird vom Vorsitzenden, also von der Schulleiterin oder vom Schulleiter, einberufen und geführt. Die Schulkonferenz kann in einigen Fragen bindende Entscheidungen treffen, so zum Beispiel dem Unterrichtsbeginn, in einigen Fragen ist die Schulkonferenz anzuhören, zum Beispiel bei der Anschaffung von Beamern und manche Fragen werden in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, dann in der Schulkonferenz beraten und bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz, dazu gehört der Erlass der Hausordnung.
Auch bei der Schulleiterbesetzung wird die Schulkonferenz bereits am Auswahlverfahren beteiligt.

Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) geregelt. --> Link

Weiterführende Informationen finden Sie hier --> Link

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